BK3-15-004 Einheitliche Informationsstelle
Int. Konsolidierungsverfahren

Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich des der EU-Kommission am 20.06.2016 übersandten Notifizierungsentwurfs einer Regulierungsverfügung bezüglich der Überprüfung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung betreffend die Telekom Deutschland GmbH

Die Bundesnetzagentur hat am 16.06.2016 den der EU-Kommission am 07.04.2016 übersandten Notifizierungsentwurf einer Regulierungsverfügung bezüglich der Überprüfung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung betreffend die Telekom Deutschland GmbH zurückgezogen und ihr am 20.06.2016 einen abgeänderten Entwurf vorgelegt; der Entwurf ist sowohl auf der Internetseite der Bundesnetzagentur als auch auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Dieser zweite Notifizierungsentwurf enthält gegenüber dem am 23.11.2015 national konsultierten Entscheidungsentwurf insbesondere die nachfolgenden materiellen Änderungen:

  • Anzahl der Zugangsnachfrager zum KVz-VULA am jeweiligen KVz
  • Zugang zu Systemen der Betriebsunterstützung
  • Schutz verfestigter DSL-Ausbauplanungen gegenüber einer Anmeldung zur Vectoring-Liste
  • Voraussetzungen eines Ausbaurechts für Zugangsnachfrager im HVt-Nahbereich sowie
  • den Zugang zur unbeschalteten Glasfaser zwischen Hauptverteiler und ausgebautem Nahbereichs-KVz.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur mit Eilbeschluss vom 01.07.2016 den Stichtag für die Bereitstellung eines Layer 2-Bitstromzugangs zu VDSL2-Vectoring-Anschlüssen auf den 31.10.2016 verlängert.

Einer erneuten Konsultation des geänderten Entwurfes bedarf es aus den in diesem Entwurf unter II.A.1 ausgeführten Gründen nicht. Gleichwohl erhalten alle interessierten Parteien hiermit Gelegenheit, zu den materiell geänderten Regelungen bis zum 15.07.2016 schriftlich Stellung zu nehmen (§§ 135 Abs. 1 und 2 TKG, 10, 24 VwVfG).

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3g-15/004 auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de

Es wird gebeten, mit der Stellungnahme zugleich ein Zweitstück (geschwärzte Fassung mit einer Liste, in der die Schwärzungen substantiiert begründet sind) zu übersenden. Wenn keine geschwärzte Fassung beifügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und die Stellungnahme daher unverändert veröffentlicht werden kann.

BK3g-15/004

Stellungnahmen zur Neu-Notifizierung (Stand 25.08.2016)

Stellungnahmen Neu-Notifizierung (gesamt) (ZIP / 14 MB)

Stellungnahme Neu-Notifizierung 1&1 (pdf / 1.020 KB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung 1&1 Versatel (pdf / 4 MB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung BREKO (pdf / 507 KB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung BUGLAS (pdf / 242 KB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung Daniel Weber (pdf / 15 KB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung Deutscher Landkreistag (pdf / 1 MB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung EWE TEL (pdf / 549 KB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung NetCologne (pdf / 2 MB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung QSC (pdf / 232 KB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung Stadtnetz Bamberg (pdf / 56 KB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung Thüringer Netkom (pdf / 56 KB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung VATM (pdf / 522 KB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung Vodafone (pdf / 4 MB)
Stellungnahme Neu-Notifizierung Vodafone (23.08.2016) (pdf / 281 KB)

Antrag und Dokumentenübersicht

Neu-Notifizierungsentwurf v. 20.06.2016

Stand: 25.08.2016

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