BK3-15-004 Eilverfahren 2
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Überprüfung von Regulierungsverfügungen gemäß § 14 Abs. 2 TKG betreffend den lokalen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Telekom Deutschland GmbH;
hier: Einleitung eines Eilverfahrens gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 TKG, § 12 Abs. 3 TKG entsprechend
Nachfolgend wird das an die Telekom Deutschland GmbH am 30.06.2016 übermittelte Schreiben veröffentlicht, mit dem die Beschlusskammer gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 TKG i.V.m. § 12 Abs. 3 TKG entsprechend ein Eilverfahren zur Verlängerung der Frist bis zum Wirksamwerden der Obliegenheit, einen Layer-2 Bitstromzugang zu Vectoring-Endkundenanschlüssen zu gewähren, eingeleitet hat.
Die beabsichtigte Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.10.2016 wirkt sich zudem nicht einseitig zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH aus, da auch die Wettbewerber, die ihrerseits Vectoring einsetzen, in den Genuss der Verlängerung kommen.
Antragstellerinnen des Verfahrens wird hiermit Gelegenheit gegeben, bis zum
Freitag, den 01.07.2016, 12.00 Uhr,
zum im Eilverfahren beabsichtigen Vorgehen der Beschlusskammer Stellung zu nehmen.
Aus verfahrensökonomischen Gründen werden Eilverfahren und Hauptsacheverfahren unter dem einheitlichen Aktenzeichen BK3g-15/004 miteinander verbunden. Es wird darum gebeten, etwaige Stellungnahmen und Unterlagen ausschließlich unter Verwendung dieses Aktenzeichens vorzulegen.
Anlage
Einleitungsschreiben_2 (pdf / 163 KB)
BK3g-15/004 Eilverfahren 2
Stand: 30.06.2016