BK3-15-004 Aktualisierte Investitions- und Ausbauzusage der TDG (Stand 12.02.2016)

Überprüfung der Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; Antrag der Telekom Deutschland GmbH vom 23.02.2015; Vectoring im Nahbereich

Im Nachgang zu ihrer schriftlichen Stellungnahme im Konsultationsverfahren vom 18.01.2016 hat die Telekom Deutschland GmbH am 12.02.2016 einen aktualisierten Entwurf ihrer einseitigen verbindlichen Investitions- und Ausbauzusage vorgelegt, der hiermit veröffentlicht wird. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen in der Einbindung ihrer einseitigen Zusage in eine notariell beurkundete Verpflichtungserklärung, die Verlängerung der Angebotsbindungsfrist, die Erhöhung der Vertragsstrafen sowie den Entwurf eines ebenfalls notariell beurkundeten Angebots, mit dem die Bundesnetzagentur berechtigt werden soll, die Monitoringrechte der Investitionszusage bereits vor Abschluss eines Vertrages anzuwenden.

Andere Unternehmen erhalten hiermit noch einmal Gelegenheit zu prüfen, ob sie ebenfalls einseitige verbindliche Investitions- und Ausbauzusagen vorlegen möchten bzw. ob sie ihre bereits vorgelegten Investitions- und Ausbauzusagen vor dem Hintergrund des nunmehr aktualisierten Entwurfes der Telekom Deutschland GmbH ebenfalls ändern möchten.

Die Beschlusskammer arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Fertigstellung des Konsolidierungsentwurfs. Hierfür können alle

bis Freitag, den 26.02.2016

vorgelegten Entwürfe von Investitions- und Ausbauzusagen berücksichtigt werden.

Anlagen:

BK3-15-004 Anschreiben zur Aktualisierten Investitions- und Ausbauzusage (12.02.2016) (pdf / 595 KB)

BK3-15-004 Aktualisierte Investitions- und Ausbauzusage (12.02.2016) (pdf / 4 MB)

BK3g-15/004

Stand: 12.02.2016

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