BK3-15-004
Abstimmungsverfahren Bundeskartellamt
Veröffentlichung der Stellungnahme des Bundeskartellamtes in dem Verwaltungsverfahren wegen des Entwurfs einer Regulierungsverfügung bezüglich der Überprüfung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung betreffend die Telekom Deutschland GmbH
Hiermit wird die Stellungnahme vom 03.03.2016 des Bundeskartellamtes gemäß § 123 Abs. 1 TKG zu dem im Amtsblatt 22/2015 vom 25.11.2015 als Mitteilung Nr. 1416 sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlichten Konsultationsentwurf einer Regulierungsverfügung bezüglich der Überprüfung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht. Eine weitere Stellungnahme zum derzeit von der Beschlusskammer erstellten Notifizierungsentwurf hat es sich bezüglich der ihm zum Zeitpunkt der Stellungnahme noch nicht bekannten Aspekte vorbehalten.
Es ist beabsichtigt, den Notifizierungsentwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der weiteren Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
Im Anschluss an das Notifizierungsverfahren ergeht die endgültige Regulierungsverfügung.
Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
BK3-15-004
Anlage
BK3-15-004_Stellungnahme_BKartA (pdf / 124 KB)
Stand: 14.03.2016