BK3-15-003 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz

TKG §§ 12, 13 i.V.m. § 5 TKG;

Konsultationsentwurf in dem Verwaltungsverfahren betreffend das Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH über die Inanspruchnahme von Layer 2-Bitstream für Next Generation Access (L2-BSA-Vertrag)

Nachfolgend wird gemäß §§ 12 Abs. 1, 13 i.V.m. § 5 TKG der Konsultationsentwurf der zweiten Teilentscheidung in dem Verwaltungsverfahren betreffend das Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH über die Inanspruchnahme von Layer 2-Bitstream für Next Ge-neration Access (L2-BSA-Vertrag) veröffentlicht. Der Entscheidungsentwurf nimmt Bezug auf eine erste Teilentscheidung vom 17.08.2015, die hier der Vollständigkeit halber mit veröffentlicht wird.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK 3d-15/003 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren endet am 06.05.2016.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

BK3d-15/003

Anlagen

Konsultationsentwurf_2. Teilentscheidung (pdf / 1 MB)


Verfahrenseinleitung

Stand: 01.04.2016

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