BK3-15-001 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote-UKW-Antennenzugang

Standardangebot der Media Broadcast GmbH betreffend die Mitbenutzung von analogen UKW-Antennenanlagen

Mit Schreiben vom 19.01.2015 hat die Media Broadcast GmbH das Standardangebot betreffend die Mitbenutzung von analogen UKW-Antennenanlagen vorgelegt.

Die Beschlusskammer hat daher ein Standardangebotsverfahren nach § 23 TKG eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3b-15/001 geführt.

Das vorgelegte Standardangebot kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Hiermit wird den interessierten Parteien Gelegenheit gegeben, zu dem Standardangebot bis zum 02.04.2015, unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-15-001, auf dem Postweg oder in elektronischer Form Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

bk3-postfach@bnetza.de

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 19.02.2015, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.


Anlagen

Standardangebot_UKW_Antennenzugang (pdf / 200 KB)
Anlage 2 SLA (pdf / 54 KB)
Anlage 3 Blockschleifenkonzept (pdf / 70 KB)
Anlage 4 Bestellung und Bereitstellung (pdf / 195 KB)
Anlage 5 Notauskonzept (pdf / 474 KB)
Anlage 6 Messprotokoll (pdf / 201 KB)
Muster Einzelvertrag (pdf / 97 KB)
Muster Anlage a zum Einzelvertrag (pdf / 58 KB)
Muster Anlage b zum Einzelvertrag (pdf / 143 KB)
Muster Anlage c zum Einzelvertrag (pdf / 98 KB)

BK3b-15/001

Stand: 17.03.2015

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