BK3-14-107
Einheitliche Informationsstelle
Sonstige Mitteilung
§§ 10 und 24 VwVfG
Antrag der R-KOM GmbH & Co. KG auf gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gemäß § 77a TKG
Die R-KOM GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 10.11.2014, eingegangen am 11.11.2014, einen Antrag auf Zugangsanordnung gem. § 77a TKG gegen die Kabel Deutschland Vertrieb- und Service GmbH, betreffend die NE-4 Infrastruktur, gestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3e-14/107 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Die öffentlich-mündliche Verhandlung entfällt.
Das Verfahren ist ohne den Erlass einer Entscheidung beendet.
BK3e-14/107
Stand: 13.11.2014