BK3-14-107 Einheitliche Informationsstelle
Sonstige Mitteilung

§§ 10 und 24 VwVfG

Antrag der R-KOM GmbH & Co. KG auf gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gemäß § 77a TKG

Die R-KOM GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 10.11.2014, eingegangen am 11.11.2014, einen Antrag auf Zugangsanordnung gem. § 77a TKG gegen die Kabel Deutschland Vertrieb- und Service GmbH, betreffend die NE-4 Infrastruktur, gestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3e-14/107 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Die öffentlich-mündliche Verhandlung entfällt.

Das Verfahren ist ohne den Erlass einer Entscheidung beendet.

BK3e-14/107

Einstellung des Verfahrens

Stand: 13.11.2014

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