BK3-14-106 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5

Veröffentlichung des Entscheidungsentwurfs betreffend die Genehmigung von Entgelten für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie ggf. für Infrastrukturleistungen

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung betreffend die Genehmigung von Entgelten für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie ggf. für Infrastrukturleistungen veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren beginnt am 10.12.2014 und endet am 07.01.2015.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 715 KB)

BK3g-14/106

Genehmigungsantrag

Stand: 10.12.2014

Mastodon