BK3-14-104
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der GöTel GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die GöTel GmbH hat mit Schreiben vom 21.10.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
Sie beantragt die folgenden Entgelte ab dem 01.12.2014 wie folgt zu genehmigen:
1. Für die Terminierungsleistung („GOETEL-B.1“) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1):
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0053 €/Min | 0,0037 €/Min |
Hilfsweise für die Terminierungsleistung („GOETEL-B.1“)
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0024 €/Min | 0,0024 €/Min |
2. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffer 1. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, GOETEL nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleich-falls zu genehmigen.
3. Die Genehmigung der Entgelte ist bis zum 31.12.2016 befristet..
4. Die unter 1. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.
BK3g-14/104
Stand: 22.10.2014