BK3-14-069 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der IN-telegence GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die IN-telegence GmbH hat mit Schreiben vom 18.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt ab dem 01.12.2014 bis zum 31.12.2016:

  1. Für die Leistung IN-telegence-B.1, Tarifzone I, (Verbindungen zu Telefonanschlüssen im PSTN der IN-telegence) ein reziprokes Entgelt, das dem von der Telekom Deutschland GmbH im Entgeltverfahren für den Genehmigungszeitraum beantragten bzw. künftig festgesetzten Entgelt für die Leistung Telekom-B.1, Tarifzone I, entspricht. Für die Bezifferung des zu genehmigenden Entgelts wird auf den unter dem Az. BK3c-14/015 veröffentlichten Entgeltantrag der Telekom verwiesen. IN-telegence bietet die Leistung technologieneutral an, d.h. die Verbindung kann aus dem PSTN oder NGN übergeben werden.

  2. Für die Leistung IN-telegence-N-B.1, Verbindungen zu Telefonanschlüssen im NGN der IN-telegence, ein reziprokes Entgelt, das dem von der Telekom Deutschland GmbH im Entgeltverfahren für den Genehmigungszeitraum beantragten bzw. künftig festgesetzten Entgelt für die Leistung Telekom-N-B.1 entspricht. Für die Bezifferung des zu genehmigenden Entgelts wird auf den unter dem Az. BK3c-14/015 veröffentlichten Entgeltantrag der Telekom verwiesen. Die Leistung setzt eine technologiekonforme Übergabe voraus.

  3. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffer 1. und 2. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der IN-telegence GmbH nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.

  4. Die vorläufige Genehmigung dieser Entgelte im Eilverfahren, um eine Abrechnung erbrachter Leistungen bis zur endgültigen Genehmigung der Entgelte zu ermöglichen.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/069

Konsultation

Stand: 02.10.2014

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