BK3-14-068
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der wilhelm.tel GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die wilhelm.tel GmbH hat mit Schreiben vom 17.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
1. Die Entgelte für die PSTN-Zusammenschaltungsleistung Tarifzone I – „Verbindungen in das PSTN von wilhelm.tel“ – werden auf Basis einer Vergleichsmarktbetrachtung zur Telekom Deutschland GmbH – gegebenenfalls rückwirkend – wie folgt in Höhe der seitens der Telekom Deutschland GmbH für den Zeitraum ab dem 01.12.2014 beantragten Entgelte genehmigt:
Position | Leistung | Entgelt in €/Min. ohne USt |
---|---|---|
1 | Haupttarif, werktags (Montag - Freitag) 9:00 - 18:00 Uhr | 0,0053 |
2 | Nebentarif, werktags (Montag - Freitag) 18:00 - 9:00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen sowie ganztags an bundeseinheitlichen Feiertagen | 0,0037 |
2. Die Entgelte für die NGN-Zusammenschaltungsleistung Tarifzone I – „Verbindungen in das NGN von wilhelm.tel“ – werden auf Basis einer Vergleichsmarktbetrachtung zur Telekom Deutschland GmbH – gegebenenfalls rückwirkend – wie folgt in Höhe der seitens der Telekom Deutschland GmbH ab dem 01.12.2014 beantragten Entgelte genehmigt:
Position | Leistung | Entgelt in €/Min. ohne USt |
---|---|---|
1 | Haupttarif, werktags (Montag - Freitag) 9:00 - 18:00 Uhr | 0,0053 |
2 | Nebentarif, werktags (Montag - Freitag) 18:00 - 9:00 Uhr, sowie ganztags an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen | 0,0037 |
3. Die Entgelte werden im Wege der vorläufigen Anordnung nach § 130 TKG bis zur endgültigen Entscheidung genehmigt.
Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3g-14/068
Stand: 02.10.2014