BK3-14-067 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der VSE NET GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die VSE NET GmbH hat mit Schreiben vom 17.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

I. Für die VSE NET werden Entgelte für die Erbringung von Terminierungsleistungen aus Netzen anderer Zusammenschaltungspartner in das Telefonnetz der VSE NET (VSENET-B.1) innerhalb eines netzweiten Einzugsbereiches genehmigt.

Der Einzugsbereich umfasst dabei das gesamte derzeitige und zukünftige Netzgebiet der VSE NET.

Die beantragten Entgelte entsprechen der beantragten Entgelthöhe der Telekom Deutschland GmbH aus dem Verfahren BK3-14/015 in Höhe von 0,0053 €/min. im Peak-Tarif und 0,0037 €/min. im Off-Peak-Tarif.
Sofern sich die genehmigten Entgelte der Telekom Deutschland GmbH zukünftig, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, erhöhen, wird beantragt, dass zeitgleich die Entgelte der VSE NET entsprechend erhöht werden.

II. Die Entgelte werden rückwirkend ab 01.12.2014 mit dem Zeitpunkt der Zustellung der Regulierungsverfügung und zunächst befristet bis 30.11.2016 genehmigt.
III. Die Entgelte gemäß Ziffer I. werden zur Sicherung vorläufig gemäß § 130 TKG genehmigt, wobei hier die genehmigten Entgelte aus dem Verfahren BK3-14/015 in Höhe von 0,0024 €/min. im Peak-Tarif und 0,0024 €/min. im Off-Peak-Tarif beantragt werden.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/067

Stand: 02.10.2014

Mastodon