BK3-14-066 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 35 Abs. 7 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau

In dem Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.08.2015 beschlossen:

1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Festnetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2014 wie folgt genehmigt:

Für die Leistung DATEL-B.1 (PSTN technologiekonform)

Haupttarif

werktags (Montag-Freitag)
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
€/Min

Nebentarif

werktags 18.00 - 09.00 Uhr;
sowie an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen
00.00 Uhr - 24.00 Uhr
€/Min

0,00240,0024


Das Entgelt gilt für Verbindungen über die PSTN-Zusammenschaltung zu Anschlüssen mit einer Rufnummer, der in der zentralen Portierungsdatenbank eine PSTN-Portierungskennung der Antragstellerin zugewiesen ist.

2. Die Genehmigung nach Ziffer 1. ist befristet bis zum 31.12.2016.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3g-14/066

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 18.08.2015

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