BK3-14-066
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau hat mit Schreiben vom 16.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
1. Für die Terminierungsleistung („DATEL-B.1“) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) :
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0053 €/Min | 0,0037 €/Min |
Hilfsweise beantragt sie Für die Terminierungsleistung („DATEL-B.1“)
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0024 €/Min | 0,0024 €/Min |
2. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffer 1. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, Daten- und Telekommunikations- GmbH nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
3. Die Genehmigung der Entgelte ist bis zum 31.12.2016 befristet..
Weiter beantragt sie:
4. Die unter 1. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.
Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3g-14/066
Stand: 02.10.2014