BK3-14-066 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau hat mit Schreiben vom 16.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

1. Für die Terminierungsleistung („DATEL-B.1“) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) :
Entgelte der Terminierungsleistung gemäß Ziffer 1
Peak-Tarif Off-Peak-Tarif
0,0053 €/Min0,0037 €/Min

Hilfsweise beantragt sie Für die Terminierungsleistung („DATEL-B.1“)

Entgelte für die Terminierungsleistung
Peak-Tarif Off-Peak-Tarif
0,0024 €/Min0,0024 €/Min
2. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffer 1. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, Daten- und Telekommunikations- GmbH nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
3. Die Genehmigung der Entgelte ist bis zum 31.12.2016 befristet..

Weiter beantragt sie:

4. Die unter 1. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/066

Stand: 02.10.2014

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