BK3-14-063 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Ventelo GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Ventelo GmbH hat mit Schreiben vom 16.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

1. für die Leistung Ventelo-B.1 Tarifzone I (Verbindungen in das Telefonnetz national der Ventelo aus den Telefonnetzen von ICP über eine PSTN-Zusammenschaltung mit 6 Einzugsbereichen und technologieneutraler Übergabe) gemäß Anlage 2 „Dienstleistung-Voice“ folgende Entgelte:
Entgelte für die Tarifzone I
Peak-Tarif Off-Peak-Tarif
0,0053 €/Min0,0037 €/Min
2. für die Leistung Ventelo-B.32 technologieneutral
Entgelte für die Leistung Ventelo-B.32
Peak-Tarif Off-Peak-Tarif
0,0060 €/Min0,0044 €/Min
3. Die Genehmigung erfolgt symmetrisch zu den der Telekom im Verfahren BK3-14/015 genehmigten Entgelten.

4. Sollte einem anderen Teilnehmernetzbetreiber für Terminierungsleistungen ein höheres Entgelt als das der Telekom gewährt werden, beantragen wir, uns nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung ebenfalls dieses höhere Entgelt zuzusprechen.

5. Die Genehmigung der Entgelte wird auf den 31.12.2016 befristet.

6. die vorläufige Genehmigung dieser Entgelte ab dem 1.12.2014, soweit zu diesem Zeitpunkt das Konsultations- und Konsolidierungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein wird.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/063

Stand: 30.09.2014

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