BK3-14-059 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Versatel Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Versatel Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 15.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

  1. Der Antragstellerin für die Erbringung von Terminierungsleistungen betreffend Verbindungen zu Telefonanschlüssen in ihrem PSTN-/ISDN-Netz, die ihr PSTN- basiert auf unterster Netzkopplungsebene übergeben werden (Versatel-P-B.1 TZ I [PSTN]) die von der Telekom Deutschland GmbH (TDG) im Verfahren BK3c-14- 015 für die entsprechende Leistung (Telekom-B.1 TZ I [PSTN]) beantragten Entgelte (0,0053 €/Minute „Peak“ und 0,0037 €/Minute „Off-Peak“) zu genehmigen.

  2. Der Antragstellerin für die Erbringung von Terminierungsleistungen betreffend Verbindungen zu Telefonanschlüssen in ihrem NGN-Netz, die ihr NGN-basiert übergeben werden (Versatel-N-B.1 [NGN]) die von der TDG im Verfahren BK3c- 14-015 für die entsprechende Leistung (Telekom-N-B.1 [NGN]) beantragten Entgelte (0,0053 €/Minute „Peak“ und 0,0037 €/Minute „Off-Peak“) zu genehmigen.

  3. Der Antragstellerin die unter Ziffer 1 und Ziffer 2 beantragten Entgelte ab dem 01.12.2014 als Sicherungsmaßnahme vorläufig bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens zu genehmigen.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/059

Stand: 29.09.2014

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