BK3-14-058
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der G-FIT Gesellschaft für innovative Telekommunikationsdienste mbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die G-FIT Gesellschaft für innovative Telekommunikationsdienste mbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 15.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
1. Für die Terminierungsleistung („G-FIT-B.1“) gemäß Anlage 2 Ziffer 1. der Zusammenschaltungsvereinbarung (Anlage 1) :
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0053 €/Min. | 0,0037 €/Min. |
Hilfsweise beantragt sie für die Terminierungsleistung („G-FIT-B.1“)
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0024 €/Min. | 0,0024 €/Min. |
2. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffer 1. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, G-FIT nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
3. Die Genehmigung der Entgelte ist bis zum 31.12.2016 befristet.
Weiter beantragt sie:
4. Die unter 1.) beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.
Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3g-14/058
Stand: 19.09.2014