BK3-14-057 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der NetAachen GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die NetAachen GmbH hat mit Schreiben vom 15.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

  1. der Antragstellerin für die Erbringung von Terminierungsleistungen NetAachen-B.1 auf der untersten Netzkoppelungsebene für Zusammenschaltungen mit PSTN/ISDN-Netzen gemäß Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) Entgelte in Höhe der genehmigten oder beantragten Entgelte der Telekom Deutschland GmbH zu genehmigen;

  2. die Entgeltgenehmigungen für die Zeit vom 01.12.2014 bis zum 30.12.2016 zu befristen;

  3. der Antragstellerin vorläufig als Sicherungsmaßnahme bis zum Abschluss des Entgeltgenehmigungsverfahrens im Wege einer vorläufigen Anordnung gem. § 130 TKG Entgelte für Terminierungsleistungen NetAachen-B.1 in Höhe des gegenüber der Telekom Deutschland GmbH genehmigten Entgeltes Telekom-B.1 zu genehmigen.

Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/057

Stand: 19.09.2014

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