BK3-14-057
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der NetAachen GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die NetAachen GmbH hat mit Schreiben vom 15.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
- der Antragstellerin für die Erbringung von Terminierungsleistungen NetAachen-B.1 auf der untersten Netzkoppelungsebene für Zusammenschaltungen mit PSTN/ISDN-Netzen gemäß Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) Entgelte in Höhe der genehmigten oder beantragten Entgelte der Telekom Deutschland GmbH zu genehmigen;
- die Entgeltgenehmigungen für die Zeit vom 01.12.2014 bis zum 30.12.2016 zu befristen;
- der Antragstellerin vorläufig als Sicherungsmaßnahme bis zum Abschluss des Entgeltgenehmigungsverfahrens im Wege einer vorläufigen Anordnung gem. § 130 TKG Entgelte für Terminierungsleistungen NetAachen-B.1 in Höhe des gegenüber der Telekom Deutschland GmbH genehmigten Entgeltes Telekom-B.1 zu genehmigen.
Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3g-14/057
Stand: 19.09.2014