BK3-14-055
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der HL komm Telekommunikations GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die HL komm Telekommunikations GmbH hat mit Schreiben vom 10.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
- Es wird beantragt, für die Verbindungen in das Telefonnetz der Antragstellerin aus dem Telefonnetz von ICP der Antragstellerin symmetrische Entgelte entsprechend der im Verfahren BK3c-14/015 von Telekom Deutschland GmbH beantragten Entgelte für die Leistung Telekom-B.1 (Tarifzone I) mit netzweitem Einzugsbereich für den Zeitraum 01.12.2014 bis 31.12.2016 zu genehmigen;
- Es wird beantragt, für die Verbindungen mit Ziel im NGN der Antragstellerin aus dem Netz von ICP der Antragstellerin symmetrische Entgelte entsprechend der im Verfahren BK3c-14/015 von Telekom Deutschland GmbH beantragten Entgelte für die Leistung Telekom-N-B.1 für den Zeitraum 01.12.2014 bis 31.12.2016 zu genehmigen.
- der Antragstellerin vorläufig als Sicherungsmaßnahme bis zum Abschluss des Entgeltgenehmigungsverfahrens im Wege einer vorläufigen Anordnung gem. § 130 TKG Entgelte für die Verbindungsleistungen B.1 und N-B.1 in Höhe des gegenüber der Telekom Deutschland GmbH (ggf. vorläufig) genehmigten Entgeltes Telekom-B.1 und N-B.1 mit netzweitem Einzugsbereich zu genehmigen.
Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3g-14/055
Stand: 19.09.2014