BK3-13-048bis106 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5

Veröffentlichung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation von Entscheidungsentwürfen gegenüber alternativen Teilnehmernetzbetreibern betreffend die Genehmigung von Entgelten für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie ggf. für Infrastrukturleistungen

Nachfolgend werden gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG die innerhalb der Konsultationsfrist bis zum 07.01.2015 eingegangenen Stellungnahmen in den Konsultationsverfahren gegenüber alternativen Teilnehmernetzbetreibern betreffend die Genehmigung von Entgelten für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie ggf. für Infrastrukturleistungen (Az. BK3g-14/048 u.w.) veröffentlicht.

Die Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft die Entscheidungsentwürfe dahingehend, ob und inwieweit diese im Lichte der Stellungnahmen anzupassen sind. Es ist beabsichtigt, die ggf. überarbeiteten Entwürfe nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergehen die endgültigen Entgeltgenehmigungen. Diese werden schließlich im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Anlage
Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf (pdf / 2 MB)

BK3g-14/048 u.w.

Stand: 23.01.2015

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