BK3-14-047 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;

Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Lycamobile Germany GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz

Gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5 TKG werden hiermit die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens zu dem im Amtsblatt 16/2014 vom 03.09.2014 als Mitteilung Nr. 910/2014 sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entscheidungsentwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Lycamobile Germany GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz veröffentlicht.

Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahme aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahme anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Notifizierungsverfahren ergeht die endgültige Entgeltgenehmigung.

Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Anlage

Stellungnahme_Deutsche Telekom AG (pdf / 363 KB)

BK3b-14/047

Konsultation

Stand: 16.10.2014

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