BK3-14-0047
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltsregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der Lycamobile Germany GmbH auf Genehmigung von Mobilfunk-Terminierungsentgelten
Die Lycamobile Germany GmbH beantragt aufgrund der vorläufigen Regulierungsverfügung, Az.: BK3b-12/010, gemäß des dort genannten Tenors die folgenden Entgelte:
I. Entgelte für Zusammenschaltungsleistungen
- Die Entgelte für die Zusammenschaltungsleistung „Lycamobile“-B.1 („Verbindungen in das Mobilfunknetz von Lycamobile zu Teilnehmeranschlüssen von Lycamobile“, einschließlich Verbindungsaufbau sowie das Halten der Verbindung), werden in Höhe von 3,731 Cent/Min, zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt., für den Zeitraum ab dem 01.12.2014 bis zum 30.11.2017 genehmigt.
- Für die Terminierung von Anrufen im Netz der Antragstellerin, die an eine geographische Nummer gerichtet sind, ab dem 01.12.2014 ein Verbindungsentgelt von 0 Cent/Min. zu genehmigen.
II. Entgelte für Zugangsleistungen
Darüber hinaus wird beantragen die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung in das Mobilfunknetz der Antragstellerin für den Zeitraum ab dem 01.12.2014 entsprechend der Anträge von Vodafone (Az.: BK3-14-013) und Telekom Deutschland GmbH (Az.: BK3-14-011) zu genehmigen.
III. Günstigkeitsprinzip
Sollten einem anderen Mobilfunknetzbetreiber oder MVNO für vergleichbare Mobilfunkleistungen, ein höheres Entgelt genehmigt werden, als nach Ziff. I oder Ziff. II beantragt wird, beantragt die Antragstellerin nach dem Vergleichsmarktprinzip ein der Leistung entsprechendes, höheres Entgelt zu genehmigen.
IV. Genehmigungsvorbehalt
Darüber hinaus wird beantragt, dass die Genehmigungen der unter Ziff. I. und II beantragten Entgelte auflösend sind bedingt für den Fall, dass die Genehmigungspflicht der jeweiligen Entgelte entfällt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3b-14/047 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 10.09.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
BK3b-14-0047
Stand: 03.09.2014