BK3-14-027 bis 045
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
§§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG;
Veröffentlichung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation des Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ betreffend alternative Teilnehmernetzbetreiber
Nachfolgend werden gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG die innerhalb der Konsultationsfrist eingegangenen Stellungnahmen in den Konsultationsverfahren betreffend den Entwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ betreffend alternative Teilnehmernetzbetreiber veröffentlicht.
Die Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupassen sind. Es ist beabsichtigt, die ggf. überarbeiteten Entwürfe nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG werden die endgültigen Regulierungsverfügungen erlassen. Diese werden schließlich im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Anlage
Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf (pdf / 355 KB)
BK3g-14/027 bis 045
Stand: 05.12.2014