BK3-14-022 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Mobilfunk

Standardangebot der Teléfonica Germany GmbH & Co. OHG für die Terminierung Mobilfunk
hier: Vorlage der Änderungsanzeige gemäß § 23 Abs. 4 TKG

Mit Schreiben vom 17.07.2014 hat die Teléfonica Germany GmbH & Co. OHG den Vertragsentwurf für die Änderung des Standardangebotes für die Terminierung Mobilfunk vorgelegt.

Die Beschlusskammer hat daher ein Standardangebotsverfahren nach § 23 TKG eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3b-14/022 geführt.

Das vorgelegte Standardangebot kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Hiermit wird den interessierten Parteien Gelegenheit gegeben, zu dem geänderten Standardangebot bis zum 29.08.2014, unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-14-022, auf dem Postweg oder in elektronischer Form Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Postfach@BNetzA.de

Anlagen
140717-D065-IC-Standardangebot_HV (pdf / 281 KB)
140717-D065-IC-Standardangebot_Anlage-1 (pdf / 150 KB)
140717-D065-IC-Standardangebot_Anlage-1_Anhang_1 (pdf / 67 KB)
140717-D065-IC-Standardangebot_Anlage-6 (pdf / 176 KB)

BK3b-14/022

Entscheidung

Stand: 21.07.2014

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