BK3-14-022 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Mobilfunk

Standardangebot der Teléfonica Germany GmbH & Co. OHG für die Terminierung Mobilfunk;
hier: Vorlage der Änderungsanzeige gemäß § 23 Abs. 4 TKG

Die Beschlusskammer hat beschlossen:

  1. Die von der Betroffenen mit Schreiben vom 17.07.2014 angezeigte Änderung ihres Standardangebots für Mobilfunkterminierungsleistungen und damit in Zusammenhang stehender weiterer Leistungen darf ab dem 18.10.2014 in Kraft gesetzt werden.

  2. Die Erlaubnis nach Ziffer 1. steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Betroffene unternehmensfremde Nachfrager bei der Zugangsgewährung zur Terminierung von Anrufen aus den in Anhang A zu Anlage 1 des Standardangebots genannten Ländern ohne sachliche Rechtfertigung untereinander ungleich behandelt.

BK3-14-0022

Stand: 09.01.2017

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