BK3-14-022
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Mobilfunk
Standardangebot der Teléfonica Germany GmbH & Co. OHG für die Terminierung Mobilfunk;
hier: Vorlage der Änderungsanzeige gemäß § 23 Abs. 4 TKG
Die Beschlusskammer hat beschlossen:
- Die von der Betroffenen mit Schreiben vom 17.07.2014 angezeigte Änderung ihres Standardangebots für Mobilfunkterminierungsleistungen und damit in Zusammenhang stehender weiterer Leistungen darf ab dem 18.10.2014 in Kraft gesetzt werden.
- Die Erlaubnis nach Ziffer 1. steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Betroffene unternehmensfremde Nachfrager bei der Zugangsgewährung zur Terminierung von Anrufen aus den in Anhang A zu Anlage 1 des Standardangebots genannten Ländern ohne sachliche Rechtfertigung untereinander ungleich behandelt.
BK3-14-0022
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Stand: 09.01.2017