BK3-14-021 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzten (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der HSE Medianet GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die NGN-Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die HSE Medianet GmbH hat mit Schreiben vom 03.07.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt ab dem 01.07.2014 wie folgt zu genehmigen:

1. Für die Terminierungsleistung HSE Medianet-N-B.l gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) :

HSE Medianet-N-B.l
Peak-Tarif
Off-Peak-Tarif
0,0036 €/Min0,0025 €/Min


2. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffer 1. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, HSE Medianet GmbH nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.

3. Die Genehmigung der Entgelte zu 1. ist bis zum 30.11.2014 befristet.

4. Die unter 1. beantragten Entgelte gemäߧ 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.

BK3g-14/021

Stand: 10.07.2014

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