BK3-14-016 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der sdt.net AG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die sdt.net AG hat mit Schreiben vom 05.05.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt, die Entgelte ab dem 21.11.2013 wie folgt zu genehmigen:

  1. Für die Terminierungsleistung („sdt.net-B.1“) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1)

    1. Die Entgelte für die Zusammenschaltungsleistung „sdt.net-B.1-TZI“-„Verbindungen in das TK-Netz der sdt.net AG Tarifzone I“ werden auf Basis einer Vergleichsmarktbetrachtung zur Telekom Deutschland GmbH wie folgt in Höhe der derzeit gegenüber der Telekom Deutschland GmbH genehmigten Entgelte genehmigt:

      Tarifzone I
      Haupttarif
      Peak-Tarif (Mo-Fr an Werktagen von 9-18 Uhr)
      Nebentarif
      Off-Peak-Tarif (übrige Zeit)
      0,0036 €/Min.0,0025 €/Min.


    2. Die Entgelte für die Zusammenschaltungsleistung „sdt.net-B.1-TZII“-„Verbindungen in das TK-Netz der sdt.net AG Tarifzone II“ werden in Höhe der derzeit gegenüber der Telekom Deutschland GmbH geforderten Entgelte genehmigt:

      Tarifzone II
      Haupttarif
      Peak-Tarif (Mo-Fr an Werktagen von 9-18 Uhr)
      Nebentarif
      Off-Peak-Tarif (übrige Zeit)
      0,0089 €/Min.0,0060 €/Min.


    3. Hilfsweise: Die Entgelte für die Zusammenschaltungsleistung „sdt.net-B.1-TZII“-„Verbindungen in das TK-Netz der sdt.net AG Tarifzone II“ werden in Höhe der derzeit gegenüber der Telekom Deutschland GmbH geforderten Entgelte genehmigt:

      Tarifzone II
      Haupttarif
      Peak-Tarif (Mo-Fr an Werktagen von 9-18 Uhr)
      Nebentarif
      Off-Peak-Tarif (übrige Zeit)
      0,0040 €/Min.0,0028 €/Min.


  2. Die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung in das Festnetz der Antragstellerin werden wie folgt genehmigt:

    1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
    PositionLeistungEntgelt (netto)
    1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s483,20 €
    1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr764,22 €


    2 Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle
    PositionLeistungEntgelt (netto)
    2.1Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr331,65 €


    3 Entgelte für Kollokation, Konfigurationsmaßnahmen und Entstörung
    PositionLeistungEntgelt (netto)
    3.1.1Bereitstellung von KollokationsflächenNach Aufwand
    3.1.2Überlassung von Kollokationsfläche
    (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt)
    Nach Aufwand
    3.2Maßnahmen zur Errichtung und Planung der Zusammenschaltungsvereinbarung (insbesondere Verkehrslenkung und –registrierung)Nach Aufwand
    3.3Durchführung von Interoperabilitätstests bei Erstzusammenschaltung und sonstige nach Implementierung notwendige Tests, sowie Stornierung von TestfensternNach Aufwand
    3.4Entströung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches der AntragstellerinNach Aufwand



  3. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1. und 2. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der sdt.net AG nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung gleichfalls dieses höhere Entgelt zu genehmigen.

  4. Die Genehmigung der Entgelte zu 1. ist bis zum 31.12.2014 befristet. Die Genehmigung der Entgelte zu 2. ist bis zum 30.12.2015 befristet.

  5. Die unter 1. beantragten Entgelte gemäß §130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 03.06.2014, 09:30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
Die Beschlusskammer beabsichtigt, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten, sofern die Durchführung einer mündlichen Verhandlung von den Verfahrensbeteiligten nicht ausdrücklich gewünscht wird.

BK3g-14/016

Stand: 15.05.2014

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