BK3-14-015 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5

Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-14/015 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren beginnt am 23.07.2014 und endet am 20.08.2014.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 1 MB)

BK3c-14/015

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Genehmigungsantrag

Stand: 16.07.2014

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