BK3-14-014 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Änderung des Antrags der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG vom 28.04.2014 auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin

Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG hat mit Schreiben vom 11.07.2014 für den Zeitraum vom 01.12.2014 bis zum 30.11.2017 beantragt, die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierungsleistung im Mobilfunknetz der Antragstellerin wie folgt zu genehmigen:

Die Entgelte für die Intra-Building-Abschnitte und die Zentralen Zeichengabekanäle sind auf Grundlage einer Vergleichsmarktbetrachtung betreiberübergreifend und symmetrisch zu genehmigen. Darüber hinaus sind die Entgelte für Kollokationsleistungen, Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen aufwandsabhängig, hilfsweise ebenfalls auf Basis einer Vergleichsmarktbetrachtung, zu genehmigen.

Hilfsweise beantragen wir, die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung in der im Antrag vom 28.04.2014 bezifferten Höhe zu genehmigen.

BK3a-14/014

1. Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 14.07.2014

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