BK3-14-0014 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S. 1 TKG;
Antrag der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin

Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG hat mit Schreiben vom 28.04.2014 für den Zeitraum vom 01.12.2014 bis 30.11.2017 beantragt, die Verbindungsentgelte für die Terminierung in ihrem Mobilfunknetz


a. in Höhe von 7,43 EuroCent/Minute;
b. hilfsweise in Höhe von 2,12 EuroCent/Minute


zu genehmigen.

Des Weiteren hat sie die Genehmigung von Entgelten für die Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung in ihrem Mobilfunknetz der Antragstellerin für den Zeitraum vom 01.12.2014 bis 30.11.2017 wie folgt beantragt:

1. Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
(unabhängig davon, ob die Zusammenschaltung am Standort der Antragstellerin oder einem anderen Standort erfolgt und ob der Inter-Building-Abschnitt von der Antragstellerin, dem ICP oder einem Dritten realisiert wird)
PoitionLeistungPreis zzgl. USt.
1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intrabuilding-Abschnitt 2 Mbit/s 483,20 €
1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intrabuilding-Abschnitt 2 Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr 764,22 €
2. Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle
(unabhängig davon, ob die Zusammenschaltung am Standort der Antragstellerin oder einem anderen Standort erfolgt und ob der Inter-Building-Abschnitt von der Antragstellerin, dem ICP oder einem Dritten realisiert wird)
PoitionLeistungPreis zzgl. USt.
2.1Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentraler Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr331,65 €
3. Entgelte für Kollokationsleistungen
PoitionLeistungPreis zzgl. USt.
3.1Bereitstellung von Kollokationsflächen
nach Aufwand
3.2 Überlassung Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich)nach Aufwand
4. Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
PoitionLeistungPreis zzgl. USt.
4.1Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrslenkung und - registrierung)nach Aufwand
4.2Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung)nach Aufwand
4.3Jährlicher Aufwand für das Betreiben, Warten und Entstören für die Zusammschenschaltungnach Aufwand


Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 03.06.2014, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

BK3-14-0014

Stand: 02.05.2014

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