BK3-14-013
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 35 Abs. 7 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Tenor der vorläufigen Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte und zugehörigen Zusammenschaltungsentgelten der Vodafone GmbH
In dem o.g. Entgeltgenehmigungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 03.06.2014 beschlossen:
1. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 12 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 TKG entsprechend werden die in Ziffern 1. bis 3. des anliegenden Beschlussentwurfs tenorierten Entgelte mit Wirkung ab dem 01.12.2014 vorläufig genehmigt.
2. Die vorläufige Genehmigung und die Nebenbestimmung in Ziffer 5. des Tenors gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
3. Im Übrigen werden die Anträge zu V.1 bis 3. aus dem Antragsschreiben der Antragstellerin vom 28.04.2014 abgelehnt.
Tenor des der vorläufigen Genehmigung anliegenden Beschlussentwurfs
1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Antragstellerin wird ab dem 01.12.2014 wie folgt genehmigt:
1,72 Eurocent/Min.
b. ab dem 01.12.2015:
1,66 Eurocent/Min.
2. Wird ein an eine geographische Rufnummer gerichteter Anruf terminiert, wird abweichend von Ziffer 1. das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Netz der Antragstellerin ab dem 01.12.2014 wie folgt genehmigt:
3. Die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung im Mobilfunknetz der Antragstellerin werden ab dem 01.12.2014 wie folgt genehmigt:
Position | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s | 483,55 Euro |
1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 788,08 Euro |
Position | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
2.1 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 349,76 Euro |
Position | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
3.1 | Bereitstellung von Kollokationsflächen | Nach Aufwand |
3.2 | Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich) | Nach Aufwand |
Position | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
4.1 | Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrsweglenkung und –registrierung) | Nach Aufwand |
4.2 | Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung) | Nach Aufwand |
5. Die Genehmigung nach Ziffer 2. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass die Deckungsbeiträge der eigenen Anschlussteilnehmer für die Terminierungsdienste nicht unerheblich sinken sollten.
BK3a-14/013
Stand: 26.11.2014