BK3-14-012 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 35 Abs. 7 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Tenor der vorläufigen Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte und zugehörigen Zusammenschaltungsentgelten der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG

In dem o.g. Entgeltgenehmigungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 03.06.2014 beschlossen:

1. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 12 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 TKG entsprechend werden die in Ziffern 1. bis 3. des anliegenden Beschlussentwurfs tenorierten Entgelte mit Wirkung ab dem 01.12.2014 vorläufig genehmigt.

2. Die vorläufige Genehmigung und die Nebenbestimmung in Ziffer 5. des Tenors gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Tenor des der vorläufigen Genehmigung anliegenden Beschlussentwurfs

1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Antragstellerin wird ab dem 01.12.2014 wie folgt genehmigt:

a. bis zum 30.11.2015:
1,72 Eurocent/Min.

b. ab dem 01.12.2015:
1,66 Eurocent/Min.

2. Wird ein an eine geographische Rufnummer gerichteter Anruf terminiert, wird abweichend von Ziffer 1. das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Netz der Antragstellerin ab dem 01.12.2014 wie folgt genehmigt:

0 Cent/Min.

3. Die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung im Mobilfunknetz der Antragstellerin werden ab dem 01.12.2014 wie folgt genehmigt:

1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
PositionLeistungEntgelt (netto)
1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s483,55 Euro
1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr788,08 Euro
2 Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle
PositionLeistungEntgelt (netto)
2.1Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr349,76 Euro
3 Entgelte für Kollokationsleistungen
PositionLeistungEntgelt (netto)
3.1Bereitstellung von KollokationsflächenNach Aufwand
3.2Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich)Nach Aufwand
4 Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
PositionLeistungEntgelt (netto)
4.1Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrsweglenkung und –registrierung)Nach Aufwand
4.2Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung)Nach Aufwand

5. Die Genehmigung nach Ziffer 2. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass die Deckungsbeiträge der eigenen Anschlussteilnehmer für die Terminierungsdienste nicht unerheblich sinken sollten.

BK3a-14/012

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 26.11.2014

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