BK3-14-012 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

§§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG

Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird nachfolgend der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-14/012 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die



Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn


oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren beginnt am 03.09.2014 und endet am 01.10.2014.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 3 MB)

BK3a-14-012

Genehmigungsantrag

Stand: 03.09.2014

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