BK3-14-012
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
§§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG
Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz
Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird nachfolgend der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-14/012 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren beginnt am 03.09.2014 und endet am 01.10.2014.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 3 MB)
BK3a-14-012
Stand: 03.09.2014