BK3-14-011
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
§§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG
Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz
Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird nachfolgend der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-14/011 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren beginnt am 03.09.2014 und endet am 01.10.2014.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 3 MB)
BK3a-14-011
Stand: 03.09.2014