BK3-14-0011 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin

Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 28.04.2014 namens und im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH (TDG) mit Wirkung ab dem 01.12.2014 beantragt,

1. das Entgelt für die Terminierung von Sprachverbindungen in das nationale öffentliche Mobilfunknetz der TDG (Leistung T)
a. in Höhe von 4,64 Eurocent/Minute;
b. hilfsweise in Höhe von 5,94 Eurocent/Minute
2. die Entgelte für Koppelungs- und Kollokationsleistungen im nationalen öffentlichen Mobilfunknetz der TDG nach Maßgabe der Ziffer 2 der Preisliste in Anlage 1 zu genehmigen.

Die Genehmigung soll für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erfolgen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-14/011 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 03.06.2014, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

Anlage
BK3-14-011_Anlage_Preisliste_BF (pdf / 195 KB)


BK3a-14-0011

Stand: 30.04.2014

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