BK3-14-009 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der inexio Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die inexio Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA beantragt mit Schreiben vom 19.03.2014 für den Zugang und die Zusammenschaltungsleistungen die folgenden Entgelte ab dem Zeitpunkt der Genehmigungspflicht, d.h. ab der Zustellung der Regulierungsverfügung am 21.11.2013, wie folgt zu genehmigen:

I. Hauptantrag

1. für Verbindungen in das Telefonnetz national der inexio, Terminierungsleistung Tz I

inexio-B.1
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I0,00530,0037

hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigten Entgelte

Entgelte
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I0,00360,0025


2. für die Zusammenschaltung über Interconnection-Anschlüsse (ICAs) mit PSTN-Technologie die im Folgenden aufgeführten Entgelte ab dem 21.11.2013 zu genehmigen:

a. Entgelte für ICAsPhysical Co-location

1. Einmalige Bereitstellungsentgelte für den Intra-Building-Abschnitt

a) Erstbestellung
LeistungsbezeichnungEntgelte in €
Je ICAs 2 Mbit/sa) 544,11
b) hilfsweise 483,55
b) Nachbestellung
LeistungsbezeichnungEntgelte in €
Je ICAs 2 Mbit/sa) 544,11
b) hilfsweise 483,55
2. Jährliche Überlassungsentgelte für den Intra-Building-Abschnitt
LeistungsbezeichnungEntgelte in €
Je ICAs 2 Mbit/sa) 1262,55
b) hilfsweise 621,92
b. Entgelt für den Zentralen Zeichengabekanal
LeistungsbezeichnungEntgelte in €
Überlassung ZZK 7, jährlicha) 471,14
b) hilfsweise 208,54
c. Bearbeitungspauschalen für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, je 2 Mbit/s-Verbindung
LeistungsbezeichnungEntgelte in €
Wandlung eines ICAs (“Physical Co-location” in “Customer Sited” oder “Physical Co-location” in Physical Co-location”)a) 556,51
b) hilfsweise 397,89
d. Zusätzliche Entgelte nach Aufwand
LeistungsbezeichnungEntgelte in €
Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches der inexio, je Einsatz je 2 Mbit/s-Verbindung (für alle Ausführungsvarianten)Nach Aufwand
Sonderbauweise (Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation)Nach Aufwand
(Konfigurations-)Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrswegelenkung und –registrierung)Nach Aufwand
Konfigurationsmaßnahme zur Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung)Nach Aufwand

3. bezüglich der Gewährung der Kollokation im Zusammenhang mit ICAs (Ziff. I.3 i. V. m. Ziff. I.7 der Regulierungsverfügung vom 19.11.2013, BK 3g-12/063) folgende Entgelte ab dem 21.11.2013 zu genehmigen:

a. im Rahmen der Bereitstellung

1. Erstbestellung bzw. Nachbestellung mit Infrastruktur
PositionBezeichnungEntgelt in €
1.1Infrastruktur für physische Kollokation, je bereitgestellter Infrastruktur Standard-Kollokationsrauma) 53.637,62
b) hilfsweise nach Aufwand
1.2Standard-Kollokationsraum (SKR), je Rauma) 4.430,48
b) hilfsweise nach Aufwand

b. im Rahmen der Überlassung

2.1 Standard-Kollokationsraum (Kaltmiete ohne GEV / RLT)
BezeichnungEntgelt in €
jährlich2.220,00
Zzgl. Raum-Luft-Technik, je kW Abwärmeleistung, mindestens jedoch für 1 kW, jährlich668,26
Zzgl. individueller Stromverbrauch, je kWh (Niederspannung)Genehmigtes Entgelt im Rahmen Kollokation TAL, BK 3f-13/051 (29.11.2013)
Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und Fakturierung je Standard-Kollokationsraum, jährlich28,33
2.2 Jährliche standortunabhängige Nebenkosten für Standard-Kollokationsräume
BezeichnungEntgelt in €
Energiekosten920,33
Weitere Betriebskosten gem. § 27 Berechnungsverordnung296,53


4. Hilfsweise zu Ziff. 1 bis 3

Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1 bis 3 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.

5. Befristung

Die Genehmigung der unter Ziffer 1 bis 2 beantragten Entgelte ist entsprechend der Genehmigung gegenüber TDG bis zum 30.11.2014 befristet. Die Genehmigung der Entgelte unter Ziffer 3 und 4 ist bis zum 30.11.2016 befristet.


II. Antrag auf vorläufige Genehmigung

Weiterhin beantragt die Antragstellerin gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung reziproke Entgelte in Höhe des gegenüber der Telekom Deutschland GmbH für die Terminierungsleistung inexio-B.1 genehmigten Entgelts (s. Ziffer 1.1) rückwirkend auf den 21.11.2013, dem Zeitpunkt der Genehmigungspflicht, zu genehmigen.

Entgelte
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I0,00360,0025


BK3g-14-009

Stand: 24.03.2014

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