BK3-14-009
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der inexio Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die inexio Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA beantragt mit Schreiben vom 19.03.2014 für den Zugang und die Zusammenschaltungsleistungen die folgenden Entgelte ab dem Zeitpunkt der Genehmigungspflicht, d.h. ab der Zustellung der Regulierungsverfügung am 21.11.2013, wie folgt zu genehmigen:
I. Hauptantrag
1. für Verbindungen in das Telefonnetz national der inexio, Terminierungsleistung Tz I
Bereich | Peak-Tarif €/Min | Off-Peak-Tarif €/Min |
---|---|---|
Tarifzone I | 0,0053 | 0,0037 |
hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigten Entgelte
Bereich | Peak-Tarif €/Min | Off-Peak-Tarif €/Min |
---|---|---|
Tarifzone I | 0,0036 | 0,0025 |
2. für die Zusammenschaltung über Interconnection-Anschlüsse (ICAs) mit PSTN-Technologie die im Folgenden aufgeführten Entgelte ab dem 21.11.2013 zu genehmigen:
a. Entgelte für ICAs „Physical Co-location“
1. Einmalige Bereitstellungsentgelte für den Intra-Building-Abschnitt
Leistungsbezeichnung | Entgelte in € |
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Je ICAs 2 Mbit/s | a) 544,11 b) hilfsweise 483,55 |
Leistungsbezeichnung | Entgelte in € |
---|---|
Je ICAs 2 Mbit/s | a) 544,11 b) hilfsweise 483,55 |
Leistungsbezeichnung | Entgelte in € |
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Je ICAs 2 Mbit/s | a) 1262,55 b) hilfsweise 621,92 |
Leistungsbezeichnung | Entgelte in € |
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Überlassung ZZK 7, jährlich | a) 471,14 b) hilfsweise 208,54 |
Leistungsbezeichnung | Entgelte in € |
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Wandlung eines ICAs (“Physical Co-location” in “Customer Sited” oder “Physical Co-location” in Physical Co-location”) | a) 556,51 b) hilfsweise 397,89 |
Leistungsbezeichnung | Entgelte in € |
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Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches der inexio, je Einsatz je 2 Mbit/s-Verbindung (für alle Ausführungsvarianten) | Nach Aufwand |
Sonderbauweise (Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation) | Nach Aufwand |
(Konfigurations-)Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrswegelenkung und –registrierung) | Nach Aufwand |
Konfigurationsmaßnahme zur Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung) | Nach Aufwand |
3. bezüglich der Gewährung der Kollokation im Zusammenhang mit ICAs (Ziff. I.3 i. V. m. Ziff. I.7 der Regulierungsverfügung vom 19.11.2013, BK 3g-12/063) folgende Entgelte ab dem 21.11.2013 zu genehmigen:
a. im Rahmen der Bereitstellung
Position | Bezeichnung | Entgelt in € |
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1.1 | Infrastruktur für physische Kollokation, je bereitgestellter Infrastruktur Standard-Kollokationsraum | a) 53.637,62 b) hilfsweise nach Aufwand |
1.2 | Standard-Kollokationsraum (SKR), je Raum | a) 4.430,48 b) hilfsweise nach Aufwand |
b. im Rahmen der Überlassung
Bezeichnung | Entgelt in € |
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jährlich | 2.220,00 |
Zzgl. Raum-Luft-Technik, je kW Abwärmeleistung, mindestens jedoch für 1 kW, jährlich | 668,26 |
Zzgl. individueller Stromverbrauch, je kWh (Niederspannung) | Genehmigtes Entgelt im Rahmen Kollokation TAL, BK 3f-13/051 (29.11.2013) |
Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und Fakturierung je Standard-Kollokationsraum, jährlich | 28,33 |
Bezeichnung | Entgelt in € |
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Energiekosten | 920,33 |
Weitere Betriebskosten gem. § 27 Berechnungsverordnung | 296,53 |
4. Hilfsweise zu Ziff. 1 bis 3
Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1 bis 3 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
5. Befristung
Die Genehmigung der unter Ziffer 1 bis 2 beantragten Entgelte ist entsprechend der Genehmigung gegenüber TDG bis zum 30.11.2014 befristet. Die Genehmigung der Entgelte unter Ziffer 3 und 4 ist bis zum 30.11.2016 befristet.
II. Antrag auf vorläufige Genehmigung
Weiterhin beantragt die Antragstellerin gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung reziproke Entgelte in Höhe des gegenüber der Telekom Deutschland GmbH für die Terminierungsleistung inexio-B.1 genehmigten Entgelts (s. Ziffer 1.1) rückwirkend auf den 21.11.2013, dem Zeitpunkt der Genehmigungspflicht, zu genehmigen.
Bereich | Peak-Tarif €/Min | Off-Peak-Tarif €/Min |
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Tarifzone I | 0,0036 | 0,0025 |
BK3g-14-009
Stand: 24.03.2014