BK3-14-002
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 35 Abs. 6 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („Carrier Line Sharing“) am HVt und am KVz
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat auf die mündliche Verhandlung vom 20.02.2014 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
1. Ab dem 01.07.2014 werden folgende Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („Carrier Line Sharing“) genehmigt:
Leistung | Entgelte |
---|---|
Überlassung, monatlich | 1,78 € |
Übernahme | 34,23 € |
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden | 43,61 € |
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden | 56,56 € |
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden | 64,71 € |
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden | 73,95 € |
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 28,48 € |
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden | 7,08 € |
Kündigung mit gleichzeitiger Übernahme der TAL | 22,26 € |
Zusätzliche Anfahrten im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess | 27,74 € |
Leistung | Entgelte |
---|---|
Überlassung, monatlich | 1,90 € |
Übernahme | 35,34 € |
Neuschaltung ohne Arbeiten beim Endkunden | 39,44 € |
Neuschaltung mit Arbeiten beim Endkunden | 60,19 € |
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 27,23 € |
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden | 7,08 € |
Zusätzliche Anfahrten im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess | 27,74 € |
2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.09.2016.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK 3f-14/002
BK3-14-002_Beschluss (pdf, 449 KB)
Stand: 01.07.2014