BK3-14-002
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („Carrier Line Sharing“) am HVt und am KVz
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („Carrier Line Sharing“) am HVt und am KVz veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3f-14/002 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren beginnt am 16.04.2014 und endet am 07.05.2014.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
BK3f-14/002
Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 125 KB)
Stand: 08.04.2014