BK3-14-001
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der einmaligen Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Schalten zu besonderen Zeiten, Nutzungsänderung, Portwechsel, zusätzliche Anfahrt, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Optionale Service Leistungen, GK-Anschaltung)
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Schalten zu besonderen Zeiten, Nutzungsänderung, Portwechsel, zusätzliche Anfahrt, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Optionale Service Leistungen, GK-Anschaltung) veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-14/001 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren beginnt am 16.04.2014 und endet am 07.05.2014.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf BK3c-14-001 TAL Bereitstellung oeffentlich
BK3c-14/001
Stand: 08.04.2014