BK3-14-001 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung „Einmalige Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Schalten zu besonderen Zeiten, Nutzungsänderung, Portwechsel, zusätzliche Anfahrt, SVt-TAL und KVz-TAL für zus. KVz auf dem Vzk, CEE, Reparatur der Endleitung; Optionale Service Leistungen, GK-Anschaltung)“ gegenüber der Telekom Deutschland GmbH

Gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5 TKG werden hiermit die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung „Einmalige Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Schalten zu besonderen Zeiten, Nutzungsänderung, Portwechsel, zusätzliche Anfahrt, SVt-TAL und KVz-TAL für zus. KVz auf dem Vzk, CEE, Reparatur der Endleitung; Optionale Service Leistungen, GK-Anschaltung)“ gegenüber der Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.

Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Notifizierungsverfahren ergeht die endgültige Entgeltgenehmigung.

Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Anlage

EWE TEL
Telekom
VATM
Versatel

BK3c-14/001

Konsultation

Stand: 14.05.2014

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