BK3-13-083
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
TKG § 35 Abs. 7 i. V. m. § 5 S.1;
Antrag der BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
hier: Tenor der Entgeltgenehmigung
In dem o.g. Entgeltgenehmigungsverfahren BK3g-13/083 hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 15.01.2015 beschlossen:
1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Festnetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 20.11.2013 wie folgt genehmigt:
Haupttarif €/Min | Nebentarif werktags 18.00 - 09.00 Uhr; sowie an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen 00.00 Uhr - 24.00 Uhr €/Min |
---|---|
0,0036 | 0,0025 |
Das Entgelt gilt für Verbindungen über die PSTN-Zusammenschaltung zu Anschlüssen mit einer Rufnummer, der in der Zentralen Portierungsdatenbank eine PSTN-Portierungskennung der Antragstellerin zugewiesen ist.
2. Die Entgelte für mit der Terminierung in das Festnetz der Antragstellerin zusammenhängenden PSTN-Infrastrukturleistungen werden für die Zusammenschaltung am Vermittlungsstellenstandort der Antragstellerin nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 20.11.2013 wie folgt genehmigt:
a) Für die Zeit bis zum 30.11.2013
Position | Leistung | Entgelt (netto) |
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1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s | 483,20 € |
1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 764,22 € |
Position | Leistung | Entgelt (netto) |
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2.1 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 331,65 € |
b) Für die Zeit ab dem 01.12.2013
Position | Leistung | Entgelt (netto) |
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1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s | 483,55 € |
1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 621,92 € |
Position | Leistung | Entgelt (netto) |
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2.1 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr 331,65 € | 208,54 € |
3. Die Genehmigung nach Ziffer 1. ist befristet bis zum 30.11.2014. Die Genehmigung nach Ziffer 2.b) ist befristet bis zum 30.11.2016.
4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3g-13/083
Stand: 21.01.2015