BK3-13-083
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH hat mit Schreiben vom 05.12.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
1. Für die Terminierungsleistung („BITel-B.1“) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) :
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0036 €/Min | 0,0025 €/Min |
2. Für Zugangsleistungen / Infrastrukturleistungen in Zusammenhang mit der Terminierungsleistung gemäß Ziffer II. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1):
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelte je Intra-Buiding-Abschnitt 2 MBit/s | 544,11 € |
1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt je Intra-Buiding-Abschnitt 2 MBit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 1.262,55 € |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.1 | Jährliches Überlassungsentgelte für den zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 471,14 € |
3. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1. und 2 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, BITel nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
4. Die Genehmigung der Entgelte zu 1 ist bis zum 30.11.2014 befristet. Die Genehmigung der Entgelte zu 2. Ist bis zum 30.11.2016 befristet.
Die unter 1.) beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.
BK3g-13/083
Stand: 13.12.2013