BK3-13-076
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, monatliche Überlassungsentgelte für den Zeitraum vom 01.04.2001 bis 31.03.2003 bzw. 30.04.2003
Mit Schreiben vom 29.11.2013 wurde die Genehmigung der in Anlage 1 (Preisliste) enthaltenen monatlichen Überlassungsentgelte für den Zeitraum vom 01.04.2001 bis zum 30.03.2003 einzelvertragsbezogen bezüglich der im Genehmigungszeitraum mit folgenden Unternehmen bestehenden Verträge beantragt:
- Vodafone GmbH (als Rechtsnachfolgerin der Mannesmann Arcor AG & Co. KG)
- QSC AG
- EWE TEL GmbH
- Telefonica Germany GmbH & Co. OHG (als Rechtsnachfolgerin der HanseNet Telekommunikation GmbH
- Versatel Deutschland GmbH (als Rechtsnachfolgerin der Tesion Kommunikationsnetze Südwest GmbH & Co. KG)
- Versatel Deutschland GmbH (als Rechtsnachfolgerin der Versatel West GmbH, ihrerseits Rechtsnachfolgerin der Versatel Deutschland GmbH, Dortmund).
Ebenfalls beantragt wurden die Genehmigung der in Anlage 1 (Preisliste) enthaltenen monatlichen Überlassungsentgelte für den Zeitraum vom 01.04.2001 bis zum 30.04.2003 einzelvertragsbezogen bezüglich der im Genehmigungszeitraum mit folgendem Unternehmen bestehenden Verträge:
- Vodafone D2 GmbH (als Rechtsnachfolgerin Arcor AG & Co. KG).
Die betreffenden TAL-Entgelte waren Gegenstand der Beschlüsse BK 4a-01/001/E19.01.01 vom 30.03.2001 und BK 4e-03-001/E10.01.2003, mit dem die Genehmigung um einen weiteren Monat verlängert wurde.
Die Beschlüsse wurden durch Urteile des VG Köln bezüglich der jeweiligen Klägerinnen im Hinblick auf die Tarifpositionen in Ziffer 1 a) aufgehoben. Die Revisionen gegen die VG-Urteile wurden zurückgewiesen (z. B. BVerwG 6 C 11.10 vom 23.11.2011).
Die Telekom Deutschland GmbH hat daraufhin mit Schreiben vom 29.11.2013 die - aufgrund der Aufhebung der Beschlüsse - noch anhängigen Entgeltanträge zurückgenommen und nunmehr den neuen Antrag gestellt, um die Genehmigungslücke zu schließen. Die beantragten Entgelte entsprechen den bereits am 19.01.2001 beantragten Beträgen.
Anlage 1
Preisliste
Teilnehmeranschlussleitung (TAL)
| Produkt | Überlassungsentgelt (EURO netto) monatlich |
|---|---|
| CuDA 2Dr | 17,40 |
| CuDA 2Dr mit hochbitratiger Nutzung | 17,40 |
| CuDA 4Dr | 39,12 |
| CuDA 4Dr mit hochbitratiger Nutzung | 39,12 |
| CuDA 2Dr mit ZWR | 34,04 |
| CuDA 4Dr mit ZWR | 58,36 |
| CuDA4Dr mit ZWR - zusätzlich pro ZWR | 19,24 |
| Glasfaser 1 Faser | 321,11 |
| Glasfaser 2 Fasern | 638,50 |
| CCA-A | 33,88 |
| CCA-B ohne ZWR | 24,21 |
| CCA-P | 95,91 |
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 17.12.2013, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
BK 3c-13-076
Stand: 04.12.2013