BK3-13-044
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§§ 26 und 5 TKG
Tenor des Beschlusses vom 12.11.2013 im Verwaltungsverfahren auf Antrag der EFN eifel-net Internet-Provider GmbH wegen Anordnung der Gewährung eines Nutzungs-Zugangs zur Wholesale-IT-Architektur (WITA) zur Prozessabwicklung des Zuganges zur Teilnehmeranschlussleitung gemäß § 25 TKG
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2013 in dem Verfahren
auf Antrag der EFN eifel-net Internet-Provider GmbH (BK3e-13-044) wegen Anordnung der Gewährung eines Nutzungs-Zugangs zur Wholesale-IT-Architektur (WITA) zur Prozessabwicklung des Zuganges zur Teilnehmeranschlussleitung gemäß § 25 TKG beschlossen:
- Die Nutzung der Wholsale-IT-Architektur (WITA) zur Prozessabwicklung des Zuganges zur Teilnehmeranschlussleitung wird angeordnet.
- Zwischen der Antragsgegnerin und der Antragstellerin werden die Bedingungen der „Änderungsvereinbarung zum bestehenden Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung anlässlich der Nutzung einer neuen IT-Infrastruktur“ (Stand: 17.10.2013) sowie die „Vereinbarung zum Anbieter- und oder Produktwechsel bei Nutzung der WITA-Schnittstelle Version 1.0“ (Stand: 17.10.2013), einschließlich der Anlagen 1-4 angeordnet.
- Die Anordnung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Parteien sich über die Bedingungen des Zugangs einigen.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3e-13/044
Stand: 05.08.2014