BK3-13-034_vorläufig Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung


Tenor der vorläufigen Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen im Festnetz der First Communication GmbH

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat beschlossen:

  1. Gemäß § 130 TKG werden die in Ziffer 1. des anliegenden Beschlussentwurfs tenorierten Entgelte rückwirkend zum 01.12.2012 vorläufig genehmigt.

  2. Die vorläufige Genehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.


Tenor des der vorläufigen Genehmigung anliegenden Beschlussentwurfs

  1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Festnetz der Antragstellerin für über PSTN-Zusammenschaltungen übergebene Verbindungen wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2012 wie folgt genehmigt:

    Genehmigte Entgelte
    BereichHaupttarif
    werktags (Montag-Freitag)
    09.00 Uhr - 18.00 Uhr
    Nebentarif
    werktags 18.00 - 09.00 Uhr;
    sowie an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen
    00.00 Uhr - 24.00 Uhr
    Tarifzone I0,0036 €/Min0,0025 €/Min


  2. Die Genehmigung nach Ziffern 1. ist befristet bis zum 30.11.2014.

  3. Die Anträge werden im Übrigen abgelehnt.

BK3d-13/034

Antrag und Dokumentenübersicht

Entscheidung

Stand: 29.05.2013

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