BK3-13-034
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Antrag der First Communnication GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Interconnection-Verbindungsleistung B.1 (Terminierung in das Teilnehmernetz der Antragstellerin)
Die Antragstellerin beantragt:
- Rückwirkend zum 01.Dezember 2012 wird für die Leistung First-B.1 Tarifzone I (Terminierung von Verbindungen aus den Telekommunikationsnetzen von Interconnection-Partnern in das Teilnehmernetz der Antragstellerin) ein Entgelt in Höhe von 0,0036 Euro/Minute im Haupttarif werktags (Montag-Freitag, sofern dies keine bundeseinheitlichen Feiertage sind) 09:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie ein Entgelt in Höhe von 0,0025 Euro/Minute im Nebentarif werktags (Zeitraum außerhalb des Haupttarifs) beantragt.
- Die Genehmigung wird befristet bis zum Ablauf des 30. November 2014 erteilt.
- Die Genehmigung nach vorstehenden Ziffern 1. und 2. wird vorläufig bis zum Wirksamwerden der Entscheidung in der Hauptsache erteilt.
- Die vorläufige wie auch die endgültige Genehmigung werden unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass die endgültige Regulierungsverfügung von der vorläufigen Regulierungsverfügung vom 05. September 2012 abweicht.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-13/034 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
BK3d-13/034
Stand: 05.06.2013