BK3-13-009 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

TKG § 35 Abs. 6 i. V. m. § 5 S.1;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für ICP-Z.17 / kostenlose Warteschleifen

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 26.04.2013 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:

  1. Ab dem 01.05.2013 wird das folgende Entgelt genehmigt:

    Für die Leistung ICP-Z.17
    Verbindungen aus nationalen Mobilfunknetzen zum Service 0900 von ICP über die Mobilfunk-Service-Vorwahl (MSV)

    - im Online-Billing-Verfahren -
    Zusätzliche Tarifclusterung für eine 30sekündige, kostenlose Warteschleife für Anrufer

    Verbindungen mit Ursprung in Mobilfunknetzen und Ziel FN in allen Tarifclustern:

    Leistung ICP-Z.17
    Tarifzeiten unabhängig
    Euro/Minute
    0,0038
    zzgl. vereinbarter Auszahlungssatz an Mobilfunknetzbetreiber bzw. zzgl. des Entgeltes für das Mobilfunknetz der Antragstellerin. Das Entgelt entspricht dem niedrigsten Auszahlungssatz, der im Verhältnis zu den übrigen nationalen Mobilfunknetzbetreibern für denselben Mehrwertdienstetyp gilt.




  2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.11.2014.

  3. Die Genehmigung nach Ziffer 1 steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass das im Beschluss BK3c-12-089 vom 30.11.2012 vorläufig genehmigte Entgelt für die Leistung ICP-Z.17 durch die Genehmigung abgeändert werden sollte.

  4. Der Antrag wird im Übrigen abgelehnt


BK 3c-13-009

Stand: 30.04.2013

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